Berechtigtes Interesse & Auftragsverarbeiter

Wir arbeiten nur mit Geschäftskunden, die uns gegenüber vor Übermittlung der Daten ein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinn von Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dargelegt haben. Die Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern ist durch ein gleichwertiges Datenschutzniveau gekennzeichnet. Grundsätzlich entscheiden wir zwischen Geschäftskunden und Auftragsverarbeitern.

Unsere Kriterien für Geschäftskunden und Auftragsverarbeiter